Urteil Mieterhöhung bei einer Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung bei einer Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel; wahlweise Betriebskostenpauschalierung oder tatsächliche Betriebskosten
Leitsätze
1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einem Bruttomietzins können entweder die vom Mieter geschuldeten Betriebskostenanteile oder die im GEWOS-Endbericht veröffentlichten Werte herausgerechnet werden.
2. Die Berufung des Vermieters auf einen höheren aktuellen Betriebskostenanteil macht das Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam.
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