Urteil Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung
Schlagworte
Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Instandsetzungskosten, vorweggenommene; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsaufwand; Alteinrichtung
Leitsatz
Bei der Berechnung des preisrechtlich zulässigen Mieterhöhungsbetrages (Wertverbesserungszuschlag) gemäß § 11 AMVOB nach Modernisierung eines Wohngebäudes (hier: Einbau einer zentralen Heizungsanlage anstelle bisher vorhandener Öfen) sind von dem Modernisierungsaufwand weder ersparte (aktuelle oder vorweggenommene) Instandsetzungskosten noch ein "Restwert" der ersetzten Alteinrichtung abzuziehen.
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