Urteil Mieterhöhung/Absendung vor Ablauf der Jahresfrist
Schlagworte
Mieterhöhung/Absendung vor Ablauf der Jahresfrist
Leitsatz
Das Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG ist jedenfalls nicht schon dann unwirksam, wenn es bereits vor Ablauf der Jahresfrist abgesandt worden ist.
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