Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Zentralheizung; Zustimmung; Einbau; Stichtag
Leitsatz
Baut der Vermieter nach dem Stichtag des 11. Juni 1995 eine Zentralheizung ein, begründet dies keinen über § 3 MHG hinausgehenden Mieterhöhungsanspruch für Wohnraum im Sinne des § 11 Abs. 2 MHG.
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