Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Laminatfußboden
Leitsatz
Laminatfußboden ist nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal i. S. d. Berliner Mietspiegels 2011, wenn dieser aus dem obersten Preissegment stammt und seine Eigenschaften denen eines Parkettfußbodens gleichkommen.
(Leitsatz der Redaktion)
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