Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Betriebskostenerhöhung; preisgebundener Altbau; Vorwegabzug; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
1. Bei ehemals preisgebundenem Altbau in Berlin ist eine Mieterhöhung nach § 4 Abs. 2 MHG wegen gestiegener Betriebskosten auch dann möglich, wenn eine Vereinbarung im Mietvertrag dazu fehlt.
2. Ein Vorwegabzug für Gewerbebetriebe im Haus ist nicht in jedem Fall nötig.
3. Die Umlage der Betriebskosten setzt nicht die Angabe der einzelnen Rechnungen und deren Daten voraus.
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