Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; wohnwertminderndes Merkmal „Verkehrslärmbelastung

Leitsatz

Das wohnwertmindernde Merkmal „hohe Verkehrslärmbelastung" liegt, auch wenn die Adresse des Hauses im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel als lärmbelastet aufgeführt ist, nicht vor, wenn die Wohnung im Seitenflügel, ausgerichtet zum ruhigen Hof, etwa 10 bis 20 Meter entfernt von der als lärmbelastet bezeichneten Straße liegt.

(Leitsatz der Redaktion)

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