Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Arbeitgeber; Dienstverhältnis; Mietvergünstigung; Vergünstigung
Leitsatz
Der Grundstückserwerber ist an durch Zusatzvereinbarung eingeräumte Mietvergünstigung gebunden, die der Veräußerer als Arbeitgeber des Mieters gewährt hat, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
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