Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Modernisierungskosten
Leitsatz
Ersetzt der Vermieter herkömmliche Fenster und Türen durch isolierverglaste Bauteile, so sind bei der Mieterhöhung nach § 3 MHG die Kosten beim Austausch fällig gewesener Instandsetzungen von den Gesamtkosten abzuziehen. Zukünftige Ersparnisse und anderweitige Vorteile des Vermieters werden nicht angerechnet.
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