Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Nachtstromspeicherofen; Gasetagenheizung
Leitsatz
Eine Mieterhöhung nach Ersetzung von Nachtstromspeicheröfen durch eine Gasetagenheizung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter nicht öffentlich-rechtlich zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde und die Nachtstromspeicheröfen voll funktionstüchtig waren.
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