Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Duldungspflicht; Baumaßnahme; Mitteilung; Ankündigung
Leitsatz
Eine Mieterhöhung nach § 3 MHG setzt eine Duldungspflicht für die Baumaßnahme nach § 541 b BGB voraus, die ihrerseits eine Mitteilung des Vermieters nach § 541 b Abs. 2 BGB voraussetzt, solange keine Bagatellmaßnahme nach § 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB vorliegt.
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