Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Betriebskostensteigerung; Pauschalmiete
Leitsatz
Verlangt der Vermieter 1989 formell ordnungsgemäß für eine 1986 vermietete Wohnung mit Wirkung für die Zukunft eine preisrechtlich zulässige Mieterhöhung wegen der seit 1982 gestiegenen Betriebskosten, so ist der Mieter zur Zahlung des erhöhten Mietzinses verpflichtet, wenn ihm dies zumutbar ist (§ 242 BGB).
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