Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Anpassung an wirtschaftliche Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt
Leitsatz
Die Vereinbarung im Formularmietvertrag, es bestehe die Möglichkeit der Mieterhöhung "zum Zwecke der Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt", berechtigt den Vermieter nur dann zur Mieterhöhung, wenn diese Änderung nach dem Vertragsschluß eingetreten ist.
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