Urteil Mieterdarlehen bei Beendigung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Mieterdarlehen bei Beendigung des Mietverhältnisses; Mietvorauszahlung
Leitsatz
Ein Mieterdarlehen, welches mit 3 % p. a. verzinst und mit 5 % p. a. getilgt wird, und bei dem keine Verrechnung der Darlehensraten auf die Mietforderung stattfindet, stellt keine verdeckte Mietvorauszahlung im Sinne von § 557 a BGB dar.
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