Urteil Mieter im 1. OG darf Kinderwagen im Treppenhaus abstellen
Schlagworte
Mieter im 1. OG darf Kinderwagen im Treppenhaus abstellen
Leitsatz
Der Mieter einer Wohnung im ersten Obergeschoß ist berechtigt, einen Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn eine Gefahr oder Beeinträchtigung für andere Benutzer ausscheidet.
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