Urteil Mieteintrittsrecht nach - trotz unheilbarer Erkrankung - auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushaltsführung


Schlagworte

Mieteintrittsrecht nach - trotz unheilbarer Erkrankung - auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushaltsführung; Auswechslung Gasherd durch Elektroherd

Leitsätze

Nimmt der Mieter eine Person in die Wohnung auf, ist nicht schon deswegen eine auf Dauer gemeinsam angelegte Haushaltsführung auszuschließen, weil der Tod des Mieters auf Grund unheilbarer Erkrankung (Krebsleiden) in naher Zukunft vorhersehbar ist.

Der Vermieter ist bei Fehlen einer ausdrücklichen entgegenstehenden Abrede berechtigt, die Energieversorgung in bezug auf die Kochmöglichkeit von Gas auf Elektrizität umzustellen. Das Angebot eines Elektroherds stellt dann im Hinblick auf die vertraglich geschuldete Überlassung einer Kochmöglichkeit kein aliud dar.

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