Urteil Miete für vollen Monat bei verspäteter Rückgabe am Monatsanfang


Schlagworte

Miete für vollen Monat bei verspäteter Rückgabe am Monatsanfang

Leitsatz

War der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, schuldet er jedenfalls einen Nutzungsausfall für den vollen Monat, wenn am Dritten eines Monats die Räumung erfolgt.

(Leitsatz der Redaktion)

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