Urteil Mietbürgschaft in unbegrenzter Höhe bei Altfällen
Schlagworte
Mietbürgschaft in unbegrenzter Höhe bei Altfällen
Leitsatz
Der Vermieter kann auf eine Mietbürgschaft in unbegrenzter Höhe zurückgreifen, wenn diese vor dem Inkrafttreten des § 550 b BGB (drei Monatsmieten) erteilt wurde.
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