Urteil Mietbegrenzende Wirkung des Modernisierungsvertrages mit der IBB
Schlagworte
Mietbegrenzende Wirkung des Modernisierungsvertrages mit der IBB
Leitsätze
1. Der Modernisierungsvertrag des Eigentümers mit der WBK (jetzt IBB) auf Begrenzung der Einstiegsmiete wirkt unmittelbar zugunsten des Mieters mit der Folge, daß er darüber hinausgehende Beträge zurückverlangen kann. 2. Für die Berechtigung der Mietzinsvereinbarung kommt es in diesem Falle nicht darauf an, ob der Vermieter eine formell wirksame Mieterhöhungserklärung abgegeben hat, sondern ob er materiell zur Mieterhöhung berechtigt gewesen wäre.
3. Der Abbau von Aufwendungszuschüssen ist bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 MHG nicht zu berücksichtigen.
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