Urteil Mietausfallschaden nach fristloser außerordentlicher Kündigung auch bei späterer günstiger Weitervermietung von Geschäftsräumen
Schlagworte
Mietausfallschaden nach fristloser außerordentlicher Kündigung auch bei späterer günstiger Weitervermietung von Geschäftsräumen
Leitsatz
Kündigt nach einer Vertragsverletzung des Geschäftsraummieters der Vermieter außerordentlich fristlos, kann er den Mietausfall für die Zeit danach als Schadensersatz geltend machen; eine spätere günstige Weitervermietung berührt schon entstandene Schadensersatzansprüche für die Zeit vorher nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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