Urteil Mietausfallschaden


Schlagworte

Mietausfallschaden; Auflösungsverschulden; Betriebskostenabrechnung mit Sollvorschüssen; fristlose Kündigung; Zahlungsverzug

Leitsätze

1. Ein Mieter schuldet nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung die restliche Miete in Form des Mietausfallschadens bis zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt. Auf eine besondere Darlegung des Vermieters kommt es nicht an.

2. Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges des Mieters reicht die Angabe eines offenen Saldos aus.

3. Erfolgt die Abrechnung von Betriebkosten auf der Basis von Sollvorschüssen, so kann ein Mietrückstand auch in Form der Gesamtmiete (Nettomiete zzgl. abrechenbare Vorschüsse) geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.