Urteil Mietausfallschaden
Schlagworte
Mietausfallschaden; Darlegungslast; Beweislast
Leitsatz
Macht der Vermieter einen Mietausfallschaden geltend, muß er darlegen, daß ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen zum Abschluß eines Mietvertrages bereit war.
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