Urteil Mietaufhebungsvertrag
Schlagworte
Mietaufhebungsvertrag; Mietaufhebungsvereinbarung; Eheleute; Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs; Vertretungsbefugnis
Leitsatz
Ein Mietaufhebungsvertrag ist kein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.
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