Urteil Mietaufhebungsvereinbarung, Abstandszahlung an ohnehin auszugswilligen Mieter, unterlassene Aufklärung
Schlagworte
Mietaufhebungsvereinbarung, Abstandszahlung an ohnehin auszugswilligen Mieter, unterlassene Aufklärung
Leitsatz
Vereinbaren die Mietvertragsparteien die Festlegung der Beendigung des Mietverhältnisses und für die Einhaltung der festgelegten Räumungsfrist eine Zahlung des Vermieters an den Mieter, ist Letzterer nicht verpflichtet, Umstände, die sich für ihn günstig darstellen, dem Vermieter mitzuteilen (hier: bestehende Absicht zum Kauf einer Eigentumswohnung).
(Leitsatz der Redaktion)
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