Urteil Mietänderungserklärung bei Indexmiete ohne Angabe der prozentualen Änderung
Schlagworte
Mietänderungserklärung bei Indexmiete ohne Angabe der prozentualen Änderung
Leitsatz
Eine Mietänderungserklärung bei der Indexmiete erfordert gemäß § 557b Abs. 3 Satz 1, 2 BGB nicht die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten.
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