Urteil Meßfehlertoleranzen bei Umlegung der Kosten der Wasserversorgung
Schlagworte
Meßfehlertoleranzen bei Umlegung der Kosten der Wasserversorgung; Erfassung des Wasserverbrauchs; Wasseruhren; Meßdifferenzen
Leitsatz
Hauptwasserzähler erfassen den Wasserverbrauch aus technischen Gründen genauer als Einzelwasserzähler, so daß bis zu einer Meßfehlertoleranz von 20 - 25 % der Vermieter berechtigt ist, die Kosten des Gesamtverbrauchs nach dem Hauptwasserzähler umzulegen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat