Urteil Meßdifferenzen bei Wasserzählern


Schlagworte

Meßdifferenzen bei Wasserzählern; keine Mietminderung bei nächtlicher Ruhestörung durch Restaurantbesucher; pauschaler Verwaltungsanteil der Hauswartkosten

Leitsätze

1. Nächtliche Ruhestörungen durch Besucher eines Restaurants oder einer Veranstaltung berechtigten in der innerstädtischen Lage in Berlin nicht zur Minderung.

2. Überschreitet der auf die einzelnen Mieter nach dem Meßwert der Einzelzähler entfallende Wasserpreis den tatsächlichen Wasserpreis um mehr als 20 %, sind die Wasser- und Abwasserkosten entsprechend zu kürzen.

3. Die Verwaltungstätigkeit des eingesetzten Hauswarts ist bei einer Wohnanlage mit 277 Wohneinheiten mit 20 % anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)

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