Urteil Melderechtswidrig errichte Mobilfunkantenne, Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung


Schlagworte

Melderechtswidrig errichte Mobilfunkantenne, Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung; kein Anspruch des Mieters auf behördliches Einschreiten

Leitsätze

1. Die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ist nach der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsbedürftig.

2. Eine formell rechtswidrig errichtete Mobilfunkantenne löst bei Mietern keinen Anspruch auf ein Einschreiten der Baubehörde aus, wenn die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen nicht überschritten werden.

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