Urteil Mehrheitsbeschluss über die Tragung der Kosten der Verwalterzustimmung


Schlagworte

Mehrheitsbeschluss über die Tragung der Kosten der Verwalterzustimmung

Leitsatz

Durch Mehrheitsbeschluss können die Wohnungseigentümer festlegen, dass die Kosten, die zu Lasten der Gemeinschaft für eine vereinbarungsgemäß vom Verwalter zu erteilende Veräußerungszustimmung anfallen, in der nächsten Jahresabrechnung der betreffenden Sondereigentumseinheit aufzuerlegen sind. Je nachdem wann die Jahresabrechnung im folgenden Wirtschaftsjahr beschlossen wird, wird nach dem Datum der Umschreibung des Wohnungseigentums im Grundbuch entweder der Verkäufer oder der Erwerber betroffen. Der Käufer kann allenfalls im Innenverhältnis zum Verkäufer ggf. die Erstattung etwa von ihm zu tragender Zusatzkosten vereinbaren.

(Leitsatz der Redaktion)

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