Urteil Mehrheitsanforderungen an Umlaufbeschlüsse
Schlagworte
Mehrheitsanforderungen an Umlaufbeschlüsse
Leitsätze
1. Ein Umlaufbeschluss ist nach § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG auch ohne Versammlung gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären.
2. Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einem Umlaufbeschluss genügt. Voraussetzung ist hierfür, dass die Wohnungseigentümer in einer Versammlung mehrheitlich oder schriftlich allstimmig nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG beschließen müssen, dass ein Beschluss zu einem konkreten Gegenstand mehrheitlich schriftlich gefasst werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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