Urteil Mehrheitliche Feststellung des Baubeginns als Basis für Wohngeldpflicht
Schlagworte
Mehrheitliche Feststellung des Baubeginns als Basis für Wohngeldpflicht; verdeckte Öffnungsklausel
Leitsatz
Ist in der Teilungserklärung vereinbart, daß ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefaßter Mehrheitsbeschluß, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist in dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, daß die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten sind.
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