Urteil Mehranpassungsklausel
Schlagworte
Mehranpassungsklausel; Betriebskosten; Teilfälligkeit einer Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Eine Mehranpassungsklausel über Betriebskosten ist unwirksam.
2. In der Betriebskostenabrechnung ist für die Position "Müllabfuhr" zwischen den zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen und einem Gastronomiebetrieb zu differenzieren.
3. Auch bei einzelnen fehlerhaften Positionen in einer Abrechnung kann grundsätzlich Teilfälligkeit anderer Betriebskostenpositionen begründet sein.
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