Urteil Mauergrundstück


Schlagworte

Mauergrundstück; Verteidigungszweck; willkürliche Enteignung

Leitsätze

1. Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen (Enteignung von "Mauergrundstücken") auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR von 1961 sind generell nicht als unlautere Machenschaften i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen, auch wenn die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze und an der Grenze zwischen Berlin (West) und Berlin (Ost) bzw. der DDR "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes der früheren DDR" waren.

2. Willkürliche Enteignungen erfüllen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen.

(Leitsätze der Redaktion)

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