Urteil Mauergrundstück


Schlagworte

Mauergrundstück; Sperranlage

Leitsätze

1. Eine Sperranlage rechtfertigt nur dann das Ankaufsrecht nach dem Mauergrundstücksgesetz, wenn sie dazu diente, die ehemalige Grenze zu markieren oder zu sichern oder Fluchtversuche zu verhindern.

2. Dazu reicht die Aufstellung von spanischen Reitern im Inneren des Kasernengeländes auf einem von Einheiten der NVA genutzten Grenzgrundstück nicht aus, die nur dazu diente, zu verhindern, daß Panzer oder anderes schweres Gerät an nicht dafür vorgesehenen Stellen vom Gelände entfernt wurden.

(Leitsätze der Redaktion)

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