Urteil Maßgeblichkeit der Einweisungsentscheidung für die Heimunterbringung und nicht deren Folgen, kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts prekärer Umstände im Elternhaus und Verweigerung einer schulischen Ausbildung
Schlagworte
Maßgeblichkeit der Einweisungsentscheidung für die Heimunterbringung und nicht deren Folgen, kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts prekärer Umstände im Elternhaus und Verweigerung einer schulischen Ausbildung
Leitsatz
Für die Frage der Rehabilitierung hinsichtlich der Unterbringung in Heimen für Kinder oder Jugendliche der ehemaligen DDR kommt es auf die Gründe der Einweisungsentscheidung, nicht auf deren Folgen an.
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