Urteil Mangellage und sinkende Mietspiegelwerte


Schlagworte

Mangellage und sinkende Mietspiegelwerte

Leitsätze

1. Zum Nachweis einer Mangellage im Sinne des § 5 WiStG kann sich der Mieter grundsätzlich auf das Bestehen einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung sowie der beiden Verordnungen nach dem Sozialklauselgesetz und nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 BGB berufen.

2. Den Mieter trifft jedoch die volle Beweislast, wenn die Verringerung der Werte bestimmter Felder der Mietspiegel die Schlußfolgerung zuläßt, daß in bestimmten Teilmärkten von einem Nachfrageüberhang nicht mehr gesprochen werden kann.

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