Urteil Mangelbegriff und Ausstattungsstandard


Schlagworte

Mangelbegriff und Ausstattungsstandard

Leitsatz

Der Mieter einer Wohnung hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf eine Veränderung der technischen Ausstattung (hier: sog. Schachtentlüftungsanlage) der Wohnung, sofern diese Ausstattung als solche nicht mangelhaft ist und in dem nach Standard und Konstruktion bei Abschluß des Mietvertrages zu erwartenden Maße funktioniert.

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