Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Schadensersatz; Überwachungspflicht des Stromlieferanten; Haftung für Schäden an Einrichtung durch schadhaften Stromzähler
Leitsatz
Zur Verantwortlichkeit des Vermieters für Schäden an Sachen des Mieters, wenn die Schadensursache von einer Gefahrenquelle ausgeht, die sich zwar im Mietgebäude befindet, aber nicht mitvermietet ist und nicht dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterliegt (hier: verplombte Zähleranlage des E-Werks).
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