Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Beheizung; Rostverfärbung; braunes Wasser; Trinkwasser; Mietminderung; Minderung
Leitsatz
Fehlendes Warmwasser und eine Beheizungsmöglichkeit auf lediglich 15 Grad berechtigen zur Mietminderung um 70 %. Bei einer Rostverfärbung des Trinkwassers ist eine Mietminderung um 20 % berechtigt.
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