Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel, Wohnungsterrasse, Vieh, Weide, Mietminderung, Minderung
Leitsatz
Die Nutzung der unmittelbar an der vermietete Terrasse angrenzenden Grünfläche als Weidefläche für Vieh berechtigt zur Minderung des Mietzinses in Höhe von bis zu 20 %.
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