Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Vorschuss für Gutachten über Gesundheitsgefährdung; Bleigehalt im Trinkwasser
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vor-schusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Blei-rohrleitungen entnommene Wasser.
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