Urteil Mangel


Schlagworte

Mangel; Vorschuss für Gutachten über Gesundheitsgefährdung; Bleigehalt im Trinkwasser

Leitsatz

Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vor-schusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Blei-rohrleitungen entnommene Wasser.

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