Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Souterrainraum
Leitsatz
Ein Raum im Souterrain, der 2,32 m hoch ist und 1,10 m unter dem Niveau des Erdbodens liegt, stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat