Urteil Mangel


Schlagworte

Mangel; Anzeige; Anzeigepflicht; Mängelbeseitigung; fehlgeschlagen; Mitverschulden; Entwässerung; Wasserschaden; Sicherheitsschloß; Wohnungseingangstür

Leitsätze

Der Mieter ist verpflichtet, einen nach fehlgeschlagener Mängelbeseitigung des Vermieters erneut auftretenden Mangel anzuzeigen. Verletzt er diese Pflicht, kann seine Schadensersatzpflicht wegen überwiegenden Mitverschuldens des Vermieters entfallen, wenn der Schaden auf einen Baumangel zurückzuführen ist, welcher in den alleinigen Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.

Von dem Mieter an der Wohnungseingangstür zusätzlich angebrachte Sicherheitsschlösser sind Einrichtungen des Mieters, deren Entfernung der Vermieter erst zum Mietvertragsende verlangen kann.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.