Urteil Malerarbeiten nach Mängelbeseitigung
Schlagworte
Malerarbeiten nach Mängelbeseitigung; Instandhaltungspflicht des Vermieters; Schönheitsreparaturen; Mängelbeseitigungskosten
Leitsatz
Schönheitsreparaturen, die anläßlich der Beseitigung eines vom Vermieter zu vertretenden Wasserschadens notwendig werden, zählen nicht zu den auf den Mieter vertraglich abgewälzten Schönheitsreparaturen, sondern gehören zu der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
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