Urteil Maklervertrag


Schlagworte

Maklervertrag; Vertragsmuster

Leitsatz

Für den Abschluß eines Vertrages über die Vermittlung eines Woh-nungsmietvertrages bedarf es nicht der Verwendung des in der Ver-ordnung zur Regelung der Entgelte für die Wohnungs- und Zimmerver-mittlung vom 8. Oktober 1956 des Landes Berlin in § 5 vorgesehenen Vertragsmusters. Diese Bestimmung ist seit Geltung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung - Wohnungsvermittlungsge-setz - vom 4. November 1971 nicht mehr in Kraft.

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