Urteil Maklerverträge, keine - für Rechtsanwälte in Sozietät mit Notaren
Schlagworte
Maklerverträge, keine - für Rechtsanwälte in Sozietät mit Notaren
Leitsatz
Rechtsanwälte, die sich mit einem Anwaltsnotar zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden haben, dürfen keine Maklerverträge über Grundstücke schließen; ver botswidrig getroffene Vereinbarungen sind nichtig.
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