Urteil Maklervergütung, - bei Inanspruchnahme der Leistungen
Schlagworte
Maklervergütung, - bei Inanspruchnahme der Leistungen
Leitsatz
Zur Frage, ob ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste in Anspruch genommen hat, eine Maklervergütung schuldet, wenn er dem Makler gegenüber nicht jede Provisionszahlung abgelehnt, sondern lediglich eine Vereinbarung über die genaue Provisionshöhe verlangt bzw. in Aussicht gestellt hat.
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