Urteil Maklerprovision trotz Verkaufsvollmacht
Schlagworte
Maklerprovision trotz Verkaufsvollmacht; Doppelmakler
Leitsatz
Eine "unechte Verflechtung" des Maklers mit dem Verkäufer, die den Anspruch des Maklers gegen den Käufer auf die vereinbarte Provision entfallen läßt, ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, daß der Makler die Vollmacht des Verkäufers besitzt, den Hauptvertrag (hier: Grundstücksveräußerung) in seinem Namen - zu einem bestimmten Preis - abzuschließen.
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