Urteil Maklerprovision für Steuersparimmobilien
Schlagworte
Maklerprovision für Steuersparimmobilien
Leitsatz
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision von 30 v. H. im Verhältnis zu einer üblichen Maklerprovision von 3 bis 5 v. H. des Grundstücksverkaufspreises.
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