Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; Nachweismakler; Kenntnis des Kunden von der Maklertätigkeit
Leitsatz
Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.
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